BFD & FSJ vor Ausbildung und Studium

Im Freiwilligendienst kannst du
FSJ vor Ausbildung - Make things happen

FSJ & BFD

können viel

Im FSJ & BFD wird das gesamte Aufgabenspektrum des möglichen Berufswunsches sichtbar. Anders als in einem (Schüler*innen-) Praktikum kannst Du durch vielfältige und konstante Erfahrungswerte, Entscheidungen bezüglich einer Ausbildung oder eines Studiums leichter treffen und Abbrüche können verhindert werden.  

wichtige Orientierungszeit

ohne Druck eine nachhaltige Zukunftsperspektive entwickeln

Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit und Kompetenzen

Netzwerke aufbauen, Kontakte knüpfen, fachliche Vorbildung erlangen

mögliche Qualifikationen

Anerkennung zur Erlangung der Fachhochschulreife 


Schüler*innen können nach erfolgreichem Besuch von zwei Halbjahren in der Qualifikationsphase der Thüringer Oberstufe und Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

Der berufsbezogene bzw. praktische Teil der Fachhochschulreife kann durch die Ableistung eines Freiwilligendienstes erlangt werden.

Quelle: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/VVTH-VVTH000010007 (Punkt 2.3.1 Absatz 3) 

Anrechnung bei Bewerbung um ein Studium 


Grundsätzlich können Freiwilligendienste als Wartesemester auf ein Studium und ggf. als Vorpraktika angerechnet werden.

Die Ableistung eines Dienstes kann zusätzlich eine wichtige Rolle bei der Vergabe der Studienplätze in den vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Tiermedizin, Pharmazie, Zahnmedizin) einnehmen. 

In folgenden Konstellationen ist der Dienst grundsätzlich von Relevanz:

  • als Kriterium in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) (mind. 11 Monate Dienstzeit nötig, in einem fachlich einschlägigen Bereich, z.B. pflegerische Tätigkeiten, Sanitätsdienste, Mitarbeit im Rettungsdienst, Messung der Vitalparameter, etc.)
  • als nachrangiges Auswahlkriterium (mind. 6 Monate Dienstzeit nötig, nicht zwingend im fachlich einschlägigen Bereich)

Quelle: https://hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung/dienste

Anrechnung als Pflegepraktikum im Medizinstudium  


Ein Krankenpflegepraktikum von drei Monaten gehört zur ärztlichen Ausbildung und kann bereits vor Beginn des Studiums und durch Ableistung eines Freiwilligendienstes absolviert werden.

Voraussetzung hierbei ist der Dienst in einer Klinik mit ständiger ärztlicher Leitung und pflegerischer Hilfeleistung auf einer Bettenstation.   

Besondere Bedeutung nimmt hierbei die Art der Tätigkeit ein, denn je nach Bundesland werden beispielsweise Dienste in folgenden Tätigkeitsbereichen nicht anerkannt: Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation, Vorsorgeeinrichtung, Altenpflegeheim.

Quelle: https://www.thieme.de/viamedici/vorklinik-pflegepraktikum-1503/a/krankenpflegepraktikum-fuer-medizinstudenten-3870.htm

Anrechnung für die Ausbildung als Erzieher*in (Thüringen)   


Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung als Erzieher*in Thüringen besagen, dass Bewerber*innen mit Hochschulberechtigung (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife) und mindestens 480 Stunden erzieherischer Praxis, zu welcher auch ein Freiwilligendienst in dementsprechend geeigneter Einsatzstelle zählt, sich direkt um die Ausbildung bewerben können.   

Ebenso kann der Freiwilligendienst nach bereits erfolgter mindestens zweijähriger fachfremder Berufsausbildung als erzieherische Praxis anerkannt werden.

Quelle: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/bildung/kindergarten/empfehlungen/2023-10-17_Berufswege_in_Thueringer_Kindertageseinrichtungen.pdf